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Mindestens 3G in unseren Gottesdiensten

Die Corona-Situation ist in unserem Land angespannter als je zuvor. Zwar sind viele Menschen inzwischen geimpft, auch schon zum dritten Mal, dennoch steigen die Inzidenzen und die Intensivstationen kommen über ihre Belastungsgrenzen. 

Deshalb haben wir - zum Schutz aller - auch für unsere Gottesdienste und Veranstaltungen die Regeln angepasst.

Für alle Veranstaltungen in unseren Gemeinderäumen gilt inzwischen die 2G-Regel. Der Zutritt ist nur Menschen erlaubt, die einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Bei Kindern reicht die Vorlage eines regelmäßig unterschriebenen Testheftes.

Für unsere Gottesdienste gilt die 3G-Regel. Den Gottesdienst kann mitfeiern, wer einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegt oder aber einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Es ist kein negativer PCR-Test nötig. Wird ein PCR-Test vorlegt, darf der nicht älter als 48 Stunden sein.

Kinder vor Schuleintritt können ohne Nachweis am Gottesdienst teilnehmen. Für alle Schüler und Schülerinnen gilt ein regelmäßig unterschriebenes Testheft als Negativ-Nachweis.

Außerdem gilt in unseren Veranstaltungen und Gottesdiensten auch die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske.

Sollten sich die Corona-Regeln in Bund oder Land ändern, werden wir unsere Regeln anpassen und darüber auf der Homepage informieren.

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