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Mitglied werden

Glaube braucht Gemeinschaft - vielleicht haben auch Sie das gemerkt und wollen Mitglied werden in der Evangelischen Kirche.

So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sind:

  • Rufen Sie im Gemeindebüro an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
  • Sie können auch jede andere Pfarrerin oder jeden anderen Pfarrer Ihres Vertrauens anrufen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
  • Oder sie nehmen Kontakt zu einer Eintrittsstelle in Ihrer Region auf.
  • Zum Abschluss des Gespräches mit dem Pfarrer, der Pfarrerin oder der Eintrittsstelle, in dem Ihre Hoffnungen, Wünsche und die Überlegungen, die zu Ihrem Eintrittswusch geführt haben, zur Sprache kommen, erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  • Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
  • Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, indem Sie an einem Abendmahlsgottesdienst teilnehmen. Gern wird die Gemeinde Sie an diesem besonderen Tag auch in ihre Fürbitte mit einschließen, wenn Sie das wollen. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer. 

Das sollten Sie zu dem Gespräch mitbringen:

  • einen Nachweis Ihrer Taufe und
  • die Austrittsbescheinigung 

Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchen-Mitglied:

  • Sie können Patin oder Pate werden. 
  • Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
  • Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
  • Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.
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